Einzureichen sind Angaben zur antragstellenden Person / Institution, künstlerischer Lebenslauf und beruflicher Werdegang, eine Beschreibung des Projektvorhabens in deutscher Sprache, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie Bildmaterial zur Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeit, ggf. auch des zu fördernden Vorhabens. Verweise auf das Internet sind zulässig, ebenso Links zu YouTube, Vimeo o.ä. 2. Antragsfristen sind der 15.05. und/oder der 15.11. eines Kalenderjahres. Jeder Bewerbende kann pro Bewerbungsprogramm nur einen Antrag pro Kalenderjahr stellen. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. 3. Eine wiederholte Förderung ist nach vier Jahren (einschließlich des Förderjahres) zulässig. 4. Rückwirkende Förderungen sind ausgeschlossen. Geförderte Projekte dürfen erst nach der Bewilligung durch die Förderkommission der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst beginnen
Arbeit, ggf. auch des zu fördernden Vorhabens. Verweise auf das Internet sind zulässig, ebenso Links zu YouTube, Vimeo o.ä. 2. Antragsfristen sind der 15.05. und/oder der 15.11. eines Kalenderjahres. Jeder Bewerbende kann pro Bewerbungsprogramm nur einen Antrag pro Kalenderjahr stellen. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. 3. Eine wiederholte Förderung ist nach vier Jahren (einschließlich des Förderjahres) zulässig. 4. Rückwirkende Förderungen sind ausgeschlossen. Geförderte Projekte dürfen erst nach der Bewilligung durch die Förderkommission der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst beginnen
Einzureichen sind Angaben zur antragstellenden Person / Institution, künstlerischer Lebenslauf und beruflicher Werdegang, eine Beschreibung des Projektvorhabens in deutscher Sprache, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie Bildmaterial zur Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeit, ggf. auch des zu fördernden Vorhabens. Verweise auf das Internet sind zulässig, ebenso Links zu YouTube, Vimeo o.ä. 2. Antragsfristen sind der 15.05. und/oder der 15.11. eines Kalenderjahres. Jeder Bewerbende kann pro Bewerbungsprogramm nur einen Antrag pro Kalenderjahr stellen. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. 3. Eine wiederholte Förderung ist nach vier Jahren (einschließlich des Förderjahres) zulässig. 4. Rückwirkende Förderungen sind ausgeschlossen. Geförderte Projekte dürfen erst nach der Bewilligung durch die Förderkommission der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst beginnen